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und übernahm dieses Portefeuille selbst. Vom bis war Achenbach auch interimistisch mit dem Portefeuille für landwirtschaftliche Angelegenheiten betraut und im Herbst 1874 wurde er preuß. Bevollmächtigter zum Bundesrate. Im Abgeordnetenhause trat er 1876 energisch für das Bismarcksche Reichseisenbahnprojekt ein. Doch kam er in Fragen der Leitung des Eisenbahnwesens in Differenzen mit Bismarck, erhielt seine Entlassung und wurde zum Oberpräsidenten der neuerrichteten Provinz Westpreußen, 1879 zum Oberpräsidenten von Brandenburg ernannt. 1882 wurde ihm der Auftrag, den Prinzen Wilhelm, jetzigen Deutschen Kaiser, in die Civilverwaltung einzuführen; 1888 verlieh ihm Kaiser Friedrich den Adel. Achenbach ist auf staatlichen und parlamentarischen wie auf privaten Gebieten (als königl. Kommissar für die freiwillige Krankenpflege) eine hervorragende Erscheinung.
Als Gegner jeder bureaukratischen Einschränkung huldigt er vor allem dem Grundsatz, den Kräften des Landes eine möglichst freie Entwicklung zu gönnen. Von seinen Schriften sind zu nennen: «Die Bergpolizeivorschriften des rhein. Hauptbergdistrikts» (Köln 1859),
«Die Rechtsgültigkeit der Distriktsverleihungen in Preußen» (ebd. 1859),
«Die Haubergsgenossenschaften des Siegerlandes» (Bonn 1863),
«Bemerkungen über die Entwürfe eines Hypothekengesetzes und einer Hypothekenordnung für Preußen» (ebd. 1865),
«Das franz. Bergrecht und die Fortbildung desselben durch das preuß. allgemeine Berggesetz» (ebd. 1869),
«Geschichte der cleve-märk. Berggesetzgebung und Bergverwaltung bis 1815» (Berl. 1869),
«Das gemeine deutsche Bergrecht in Verbindung mit dem preuß. Bergrecht u. s. w.», Bd. 1 (Bonn 1871),
«Geschichte der Stadt Siegen» (Siegen 1882-86, Heft 1-8); auch wurde Achenbach Mitbegründer der «Zeitschrift für Bergrecht» (Bonn 1860 fg.),
an deren Leitung er bis 1873 teilnahm, und verfaßte den «Bericht über die Thätigkeit der vom Militärinspecteur geleiteten deutschen freiwilligen Krankenpflege während des Krieges von 1870 bis 1871» (Berl. 1871).