Accreditieren
(frz.), zunächst der Auftrag, einem Dritten zu kreditieren, d. h. mit diesem ein Kreditgeschäft abzuschließen, dann der Auftrag, einem Dritten zu zahlen; im erstern Falle wird der Dritte, als Kreditnehmer, Schuldner des Beauftragten, im letztern nicht. Gewöhnlich versteht man den Ausdruck in letzterm Sinne. Der Auftrag zu zahlen erfolgt regelmäßig in schriftlicher Urkunde, welche Accreditiv oder Kreditbrief genannt und von dem Aussteller demjenigen eingehändigt wird, der die Zahlung empfangen soll. Der Kreditbrief ist meistens limitiert, d. h. er nennt eine höchste Summe, die der Beauftragte zu zahlen befugt ist; er kann auch auf mehrere Firmen in der Weise ausgestellt sein, daß alle zusammen nicht über Limito zahlen sollen, der Inhaber des Briefs aber je nach Bedarf bei jeder einzelnen Firma einen Teil oder die ganze Summe erheben darf. Juristisch wird der Kreditbrief als Anweisung (s. d.) bezeichnet.