Accoménda
(mittellat.), Accommanda, auch Commenda, Commanda und Commendatio, im Mittelalter, hauptsächlich in den ital. Städten, ein societätsähnliches Vertragsverhältnis.
Der Kommmendator vertraute dem Kommendatar Sachen oder Geld an, damit dieser damit in der Fremde Handel treibe.
Dafür erhielt der Kommendatar einen Anteil an dem Gewinn, gewöhnlich ein Viertel, aber keinen Lohn, den übrigen Gewinn erhielt der Kommendator.
Aus diesem Verhältnis ist die heutige Kommanditgesellschaft hervorgegangen. -
Vgl. Silberschmidt, Die Commenda (Würzb. 1884).