Accise
(assisia, accisia, cisa), ein Wort von zweifelhafter Herkunft, soll mit dem lat.
incisio zusammenhängen, das im Mittelalter, ebenso wie tallia, eine Grundabgabe bezeichnete, die durch Einschnitte in ein
Kerbholz kontrolliert wurde, oder kommt vom franz. asseoir her, das auch gegenwärtig
noch für Veranlagen oder Umlegen einer
Steuer gebraucht wird. Obwohl diese
Ableitungen eher auf eine direkte
Steuer hindeuten, so bezeichnete man doch von Anfang an, wie auch jetzt noch, mit Accise
vorwiegend innere
Verbrauchssteuern (s. d.),
namentlich von feilgebotenen Verbrauchsgegenständen.
Solche
Steuern bestanden schon im
Römischen
Reiche und erhielten seit dem 12. Jahrh. in den ital.
Städten eine größere Ausbildung. Unter dem
Namen Accise
erschienen sie im 13. Jahrh. namentlich in
Belgien
[* 3] (assisia rerum venalium),
Spanien
[* 4] (sisa), auch schon in England. In
Frankreich war Accise
für
Verbrauchssteuern weniger gebräuchlich. In
Deutschland
[* 5] findet
man dafür auch die
Ausdrücke
Zysse und
Zeisse, ferner Ungeld (mit Unrecht erhobene
Abgabe),
Impost (s. d.)
u. a. Auch von den
Zöllen, die im Mittelalter größtenteils als örtliche
Abgaben erscheinen, war die Accise
ursprünglich nicht
zu unterscheiden, weshalb das Wort häufig als gleichbedeutend mit
Zoll (teloneum) gebraucht wurde.
Ein fest abgegrenzter
Begriff war mit dem Worte nicht verbunden. Die ursprünglich nur als Markt- und
Thoraccise in den
Städten erhobene
Abgabe erweiterte sich später zu einer allgemeinen staatlichen
Steuer.
Ihren bedeutendsten
Aufschwung nahm sie im 17. Jahrh., besonders nach dem Vorgange in den
Niederlanden. In dieser Zeit erhielt sie auch in England
eine größere
Ausdehnung;
[* 6] ebenso in
Brandenburg-Preußen vor allem seit dem
Großen Kurfürsten, welcher 1667 die
Accise
zunächst fakultativ in einer Reihe von
Städten der Kurmark an
Stelle der direkten
Steuer (Kontribution) einführte. 1680 wurde
ein staatliches Oberaufsichtsrecht und eine Thorkontrolle geschaffen und das
Amt des
Steuerrats (s. d.) eingeführt.
Später wurde die Accise
als städtische
Steuer von Verbrauchsgegenständen auf die andern
Provinzen des preuß.
Staates ausgedehnt, bis sie 1810 durch die Hardenbergsche Finanzreform in
Preußen
[* 7] aufgehoben wurde. Dem
Beispiel
Preußens
[* 8] folgte
Sachsen
[* 9] und
Bayern.
[* 10] Die amtliche Anwendung des Wortes Accise
auf innere
Verbrauchssteuern ist gegenwärtig sehr beschränkt. Sie
findet sich noch in England (excise),
Rußland (akzis), den
Niederlanden. In
Baden
[* 11] bezeichnet Accise
eine
Abgabe
von Vermögensübertragungen (Liegenschafts-, Schenkungs- und Erbschaftsaccise
); in
Württemberg
[* 12] ist die Accise
eine
Abgabe von
Tausch oder
Kauf von Liegenschaften, von
Lotterien und andern Ausspielungen, von
Theatern und ausgestellten Seltenheiten. Gegenwärtig
ist das Wort mehr und mehr außer
Übung gekommen. -
Vgl. Hüllmann, Deutsche [* 13] Finanzgeschichte des Mittelalters (Berl. 1805);
Zeumer, Die deutschen Städtesteuern, insbesondere die städtischen Reichssteuern im 12. und 13. Jahrh. (in Schmollers «Staats- und socialwissenschaftlichen Forschungen», I, 2, Lpz. 1878);
Schönberg, Finanzverhältnisse der Stadt Basel [* 14] im 14. und 15. Jahrh. (Tüb. 1871)).