Accéß
(lat.), Zutritt, Zulassung, insbesondere Bezeichnung der Zulassung junger Juristen zum Vorbereitungsdienst bei den Gerichten.
Die Zugelassenen heißen Accessisten, bei einigen Gerichten Auskultatoren oder Auditoren (s. Auskultator), in Preußen, [* 2] Sachsen [* 3] und andern deutschen Staaten jetzt Referendare (s. d.).