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Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(lat.), Zutritt, Zugang;
Anwartschaft;
insbesondere die Zulassung junger
Juristen zur praktischen Übung bei
einem
Gericht;
Accessist, ein so Zugelassener, bei manchen
Gerichten auch
Auskultator oder
Auditor (Zuhörer) genannt;
überhaupt
Anwärter, einer, der
Anwartschaft auf eine
Anstellung hat.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(lat.), Zutritt, Zulassung, insbesondere Bezeichnung der Zulassung junger Juristen
zum Vorbereitungsdienst bei den Gerichten.
Die Zugelassenen heißen Accessisten, bei einigen Gerichten
Auskultatoren oder Auditoren (s. Auskultator), in Preußen,
[* 3] Sachsen
[* 4] und andern deutschen Staaten jetzt Referendare (s. d.).
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