Abzeichen
,
politische
, Zeichen, durch welche sich äußerlich die
Glieder
[* 2] einer
Partei erkennen,
oft zufällig entstanden, so der
Bundschuh der schwäbischen
Bauern, der Geusenpfennig. Stammeseigentümlichkeiten gaben den
Wallisern den
Lauch, den
Schotten die
Distel zum
Abzeichen. Die Anhänger der
Stuarts trugen einen Eichenzweig, weil sich
Karl II.
nach der
Schlacht bei
Worcester auf einer
Eiche verborgen hatte, in
Schweden
[* 3] unterschieden sich zwei große
politische
Parteien durch
Mützen und
Hüte. In
Frankreich war seit 1789 die
Trikolore (blau-weiß-rot) das Zeichen der Progressisten,
die weiße
Farbe das der
Royalisten
(Bourbonen). Im J. 1815 war das
Veilchen Zeichen der
Bonapartisten. In
Deutschland
[* 4] wurden nach 1815 die
angeblichen alten deutschen
Reichsfarben:
schwarz-rot-gold das
Abzeichen der
Burschenschaft und andrer patriotischer
Vereinigungen als Zeichen nationaler
Gesinnung, bis ein Bundesgesetz vom den
Gebrauch der politischen
Abzeichen
, außer den
Landesfarben verbot (s.
Deutsche Farben),
[* 5] 1848 vom
Bund zur
Reichsfarbe erklärt, 1849 aber wieder außer
Gebrauch gesetzt.
Seit der
Märzrevolution 1848 gilt die »Blutfarbe«
Rot als der Sozialdemokraten und extrem radikalen
Parteien
(der
»Roten«). Auch die
Tracht, der
Schnitt des
Haars, des
Barts etc. haben vielfach als Abzeichen
, gedient. Die englischen
Royalisten
des 17. Jahrh. trugen
Locken, die republikanischen
Puritaner schoren ihr
Haar
[* 6]
(Rundköpfe) kurz. Die
Burschenschafter trugen langes
Haar und altdeutschen
Rock; auch die Karbonarimäntel, Kalabreserhüte, Garibaldiblusen etc. gehören hierher.
Die bestimmtesten politischen
Abzeichen sind aber immer
Bänder,
Schleifen,
Kokarden.