Abtriebsbe
dürftig
nennt man in waldbaulicher Hinsicht einen Bestand, wenn er so licht geworden ist, daß durch längeres Stehenlassen desselben die Bodenkraft geschädigt wird, wenn nicht Unterbau eintritt.
Vom
Gesichtspunkte der Ernte
[* 2] ist ein
Bestand abtriebsbe
dürftig, sofern sein Zuwachs so tief gesunken ist, daß er den wirtschaftlichen
Ansprüchen nicht mehr genügt, besonders im finanziellen
Sinne, wenn sein
Weiserprozent (s. d.) unter den Wirtschaftszinsfuß
zu sinken beginnt.