Abtreiben
,
die
Abtreibung (s. d.) der
Leibesfrucht. Im Hüttenwesen heißt Abtreiben
oder Kupellieren ein Prozeß, der die
Abscheidung des
Silbers aus dem
Werkblei bezweckt. Wird letzteres auf dem Herde
(Test) eines Flammofens
(Treibofens) bei Zuleitung von Gebläseluft eingeschmolzen, so entsteht zunächst unreines
Bleioxyd
(Abzug und
Abstrich), dann
reineres
(Bleiglätte), das abfließt, während das
Silber
(Blicksilber) oder eine
Legierung von
Silber und
Gold
[* 2] u. s. w. bis zu
Ende unverändert auf dem Herde zurückbleibt. Zur Ermittelung des Silbergehalts in
Erzen und hüttenmännischen
Produkten wird das im Probiergut enthaltene
Silber an
Blei
[* 3] gebunden (ansieden) und durch Abtreiben
im Probierofen von dem silberhaltigen
Blei wieder abgeschieden.
Im Seewesen bedeutet Abtreiben:
durch
Wind und See seitwärts vom Kurse vertrieben werden (s.
Abtrift).