aus einem allgemeinen kirchlichen Ehrennamen entstandener
Titel eines Klostervorstehers,
der bei manchen
Orden
[* 2]
Guardian,
Prior,
Rektor etc. heißt. Der Abt hat das
Recht derDisziplin und der Vermögensverwaltung.
Gewählt wird er, wo nicht besondere
Rechte entgegenstehen, von den
Professen des betreffenden
Klosters auf Lebenszeit oder,
wie bei den Bettelorden, auf bestimmte Jahre. Die
Weihe geschieht mit Überreichung der
Insignien, des
Stabes,
Ringes, der
Mütze
und der
Handschuhe.
Einige Äbte, z. B. die zu
Korvei und
Fulda,
[* 3] hatten volle bischöfliche
Gewalt und eigne
Diözesen, andre
(die infulierten Äbte) nur bischöfliche
Titel und
Insignien. Von diesen wirklichen (Regularäbten) sind zu unterscheiden
die Säkularäbte, welche nur die
Abtei und ihr
Einkommen als Benefizium erhalten hatten und sich durch einen
Vikar vertreten
lassen mußten. Die Zahl derselben war besonders in
Frankreich groß (s.
Abbé). In der frühern Zeit
gab es
auch
Laienäbte,
Ritter und
Fürsten, denen die Einkünfte eines
Klosters vom
Landesherrn zugewiesen waren.
Alle diese heißen
auch Kommendataräbte. Den Äbten entsprechen in den Nonnenklöstern Äbtissinnen, welche die
Rechte, die sie als
Frauen nicht
selbst ausüben können, durch einen
Vikar verwalten
lassen. - In der protestantischen
Kirche ist der
Titel
beibehalten für die Vorsteher einiger
Stifter und hier und da als Ehrentitel.
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(von Abba, s. d.), ursprünglich ein Ehrenname von allgemeiner Bedeutung, der
seit dem 5. und 6. Jahrh. den Klostervorstehern ausschließlich beigelegt und so zu deren
Amtsnamen wurde. Die
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mehr
seit dem 10. Jahrh. neu begründeten Orden ersetzten ihn meistens durch andere Titel (Propst, Prior, Guardian, Superior, Rektor).
Die Äbte wie andere Klostervorsteher werden meistens von den Mönchen des betreffenden Klosters, bei einigen neuern Orden von
dem Provinzialkapitel, bei den Jesuiten vom Generalkapitel, auf Lebenszeit oder (bei den Bettelorden) auf
bestimmte Jahre gewählt. Die Wahl bedarf der bischöfl., in exemten Klöstern (s. d.) der päpstl. Bestätigung; nach derselben
empfängt der lebenslänglich, öfters auch der auf Zeit Gewählte, der dem betreffenden Orden angehören, 25 Jahre alt und
Priester sein muß, vom Bischof die Benediktion (s. d.) und dabei die Amtsabzeichen: Stab,
[* 6] Ring, Mütze und
Handschuhe. Die auf diese Weise Eingesetzten haben das Recht, die niedern Weihen, gewisse Benediktionen und Dispensationen zu
erteilen. Die Rechte eines Pfarrers hat jeder in seinem Klostergebiete als einer besondern Parochie auszuüben. Während im
Mittelalter viele Klöster vom Bischofe unabhängig waren, stehen sie seit dem Tridentinischen Konzil grundsätzlich
unter bischöfl. Aufsicht.
Ihre Befugnis ist die Verwaltung des Klostervermögens, die Leitung des Klosters und die Disciplin über dessen Angehörige.
In wichtigen Angelegenheiten müssen sie den Rat, bei der Veräußerung von Klostergütern die Zustimmung der übrigen Mönche
des Klosters einholen. Sie gehören zu den Prälaten (s. d.) und haben den Rang
gleich nach den Bischöfen. Infulierte Äbte (s. Inful) hatten nur das Recht, bischöfl. Titel und Abzeichen zu führen, im Unterschiede
von solchen, die, wie z. B. die Äbte von Fulda, Corvei, Monte-Cassino, eigenen Diöcesen
mit voller bischöfl.
Gewalt vorstanden. Vor derSäkularisation im Anfang des 19. Jahrh. gab es in Deutschland
[* 7] und der Schweiz
[* 8] auch gefürstete Äbte, z. B. zu Fulda, Kempten,
[* 9] St. Emmeran in Regensburg,
[* 10] Einsiedeln, St. Gallen. Solche Abteien wurden daher
im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 als Fürstentümer betrachtet. (S. Stift.) Generalabt heißt der Abt des Hauptklosters
einer Kongregation des Benediktinerordens. Von den wirklichen (Regular-)Äbten sind zu unterscheiden die Säkular-, Kommendatar-
und Laienäbte (s. diese Artikel). – In manchen prot. Gebieten, z. B. Hannover
[* 11] und Braunschweig,
[* 12] findet sich der Name Abt noch
als Titel für Vorsteher von Anstalten, die in den Gebäuden und aus den Mitteln früherer Klöster hergestellt sind, auch als
bloßer kirchlicher Ehrentitel.
Franz, Liederkomponist, geb. zu Eilenburg,
[* 13] studierte seit 1838 Theologie in Leipzig,
[* 14] ging 1841 als Musikdirektor an das Bernburger Hoftheater, im Herbst desselben Jahres in gleicher Eigenschaft nach Zürich
[* 15] und wurde 1852 Kapellmeister
am Braunschweiger Hoftheater. Er starb in Wiesbaden. In Braunschweig wurde ihm Juli 1891 ein Denkmal gesetzt. Abt hat
mehrere hundert Lieder geschrieben und war durch angenehme Melodik, leichte Sangbarkeit und gefälligen Ausdruck jahrzehntelang
sehr beliebt. Zu den bekanntesten seiner Lieder gehören: «Wenn die Schwalben
heimwärts ziehn» und «Gute Nacht, du mein herziges Kind».