(v. syr. Abba, »Vater«),
aus einem allgemeinen kirchlichen Ehrennamen entstandener Titel eines Klostervorstehers,
der bei manchen Orden Guardian, Prior, Rektor etc. heißt. Der Abt hat das Recht der Disziplin und der Vermögensverwaltung.
Gewählt wird er, wo nicht besondere Rechte entgegenstehen, von den Professen des betreffenden Klosters auf Lebenszeit oder,
wie bei den Bettelorden, auf bestimmte Jahre. Die Weihe geschieht mit Überreichung der Insignien, des Stabes, Ringes, der Mütze
und der Handschuhe.
Einige Äbte, z. B. die zu Korvei und Fulda, hatten volle bischöfliche Gewalt und eigne Diözesen, andre
(die infulierten Äbte) nur bischöfliche Titel und Insignien. Von diesen wirklichen (Regularäbten) sind zu unterscheiden
die Säkularäbte, welche nur die Abtei und ihr Einkommen als Benefizium erhalten hatten und sich durch einen Vikar vertreten
lassen mußten. Die Zahl derselben war besonders in Frankreich groß (s. Abbé). In der frühern Zeit gab es
auch Laienäbte, Ritter und Fürsten, denen die Einkünfte eines Klosters vom Landesherrn zugewiesen waren. Alle diese heißen
auch Kommendataräbte. Den Äbten entsprechen in den Nonnenklöstern Äbtissinnen, welche die Rechte, die sie als Frauen nicht
selbst ausüben können, durch einen Vikar verwalten lassen. - In der protestantischen Kirche ist der Titel
beibehalten für die Vorsteher einiger Stifter und hier und da als Ehrentitel.
(von Abba, s. d.), ursprünglich ein Ehrenname von allgemeiner Bedeutung, der
seit dem 5. und 6. Jahrh. den Klostervorstehern ausschließlich beigelegt und so zu deren
Amtsnamen wurde. Die
mehr
seit dem 10. Jahrh. neu begründeten Orden ersetzten ihn meistens durch andere Titel (Propst, Prior, Guardian, Superior, Rektor).
Die Äbte wie andere Klostervorsteher werden meistens von den Mönchen des betreffenden Klosters, bei einigen neuern Orden von
dem Provinzialkapitel, bei den Jesuiten vom Generalkapitel, auf Lebenszeit oder (bei den Bettelorden) auf
bestimmte Jahre gewählt. Die Wahl bedarf der bischöfl., in exemten Klöstern (s. d.) der päpstl. Bestätigung; nach derselben
empfängt der lebenslänglich, öfters auch der auf Zeit Gewählte, der dem betreffenden Orden angehören, 25 Jahre alt und
Priester sein muß, vom Bischof die Benediktion (s. d.) und dabei die Amtsabzeichen: Stab, Ring, Mütze und
Handschuhe. Die auf diese Weise Eingesetzten haben das Recht, die niedern Weihen, gewisse Benediktionen und Dispensationen zu
erteilen. Die Rechte eines Pfarrers hat jeder in seinem Klostergebiete als einer besondern Parochie auszuüben. Während im
Mittelalter viele Klöster vom Bischofe unabhängig waren, stehen sie seit dem Tridentinischen Konzil grundsätzlich
unter bischöfl. Aufsicht.
Ihre Befugnis ist die Verwaltung des Klostervermögens, die Leitung des Klosters und die Disciplin über dessen Angehörige.
In wichtigen Angelegenheiten müssen sie den Rat, bei der Veräußerung von Klostergütern die Zustimmung der übrigen Mönche
des Klosters einholen. Sie gehören zu den Prälaten (s. d.) und haben den Rang
gleich nach den Bischöfen. Infulierte Äbte (s. Inful) hatten nur das Recht, bischöfl. Titel und Abzeichen zu führen, im Unterschiede
von solchen, die, wie z. B. die Äbte von Fulda, Corvei, Monte-Cassino, eigenen Diöcesen
mit voller bischöfl.
Gewalt vorstanden. Vor der Säkularisation im Anfang des 19. Jahrh. gab es in Deutschland und der Schweiz
auch gefürstete Äbte, z. B. zu Fulda, Kempten, St. Emmeran in Regensburg, Einsiedeln, St. Gallen. Solche Abteien wurden daher
im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 als Fürstentümer betrachtet. (S. Stift.) Generalabt heißt der Abt des Hauptklosters
einer Kongregation des Benediktinerordens. Von den wirklichen (Regular-)Äbten sind zu unterscheiden die Säkular-, Kommendatar-
und Laienäbte (s. diese Artikel). – In manchen prot. Gebieten, z. B. Hannover und Braunschweig, findet sich der Name Abt noch
als Titel für Vorsteher von Anstalten, die in den Gebäuden und aus den Mitteln früherer Klöster hergestellt sind, auch als
bloßer kirchlicher Ehrentitel.
Franz, Liederkomponist, geb. 22. Dez. 1819 zu Eilenburg, studierte seit 1838 Theologie in Leipzig,
ging 1841 als Musikdirektor an das Bernburger Hoftheater, im Herbst desselben Jahres in gleicher Eigenschaft nach Zürich
und wurde 1852 Kapellmeister
am Braunschweiger Hoftheater. Er starb 31. März 1885 in Wiesbaden. In Braunschweig wurde ihm Juli 1891 ein Denkmal gesetzt. Abt hat
mehrere hundert Lieder geschrieben und war durch angenehme Melodik, leichte Sangbarkeit und gefälligen Ausdruck jahrzehntelang
sehr beliebt. Zu den bekanntesten seiner Lieder gehören: «Wenn die Schwalben
heimwärts ziehn» und «Gute Nacht, du mein herziges Kind».