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seit dem 10. Jahrh. neu begründeten
Orden
[* 3] ersetzten ihn meistens durch andere
Titel (Propst, Prior,
Guardian,
Superior, Rektor).
Die Äbte
wie andere Klostervorsteher werden meistens von den Mönchen des betreffenden
Klosters, bei einigen neuern
Orden von
dem Provinzialkapitel, bei den
Jesuiten vom Generalkapitel, auf Lebenszeit oder (bei den Bettelorden) auf
bestimmte Jahre gewählt. Die
Wahl bedarf der bischöfl., in exemten
Klöstern (s. d.) der päpstl.
Bestätigung; nach derselben
empfängt der lebenslänglich, öfters auch der auf Zeit Gewählte, der dem betreffenden
Orden angehören, 25 Jahre alt und
Priester sein muß, vom
Bischof die
Benediktion (s. d.) und dabei die Amtsabzeichen:
Stab,
[* 4]
Ring,
Mütze und
Handschuhe. Die auf diese
Weise Eingesetzten haben das
Recht, die niedern
Weihen, gewisse
Benediktionen und Dispensationen zu
erteilen. Die
Rechte eines Pfarrers hat jeder in seinem Klostergebiete als einer besondern
Parochie auszuüben. Während im
Mittelalter viele Klöster vom
Bischofe unabhängig waren, stehen sie seit dem Tridentinischen
Konzil grundsätzlich
unter bischöfl.
Aufsicht.
Ihre Befugnis ist die
Verwaltung des Klostervermögens, die Leitung des
Klosters und die Disciplin über dessen
Angehörige.
In wichtigen Angelegenheiten müssen sie den
Rat, bei der
Veräußerung von Klostergütern die Zustimmung der übrigen Mönche
des
Klosters einholen. Sie gehören zu den Prälaten (s. d.) und haben den Rang
gleich nach den
Bischöfen. Infulierte Äbte
(s. Inful) hatten nur das
Recht, bischöfl.
Titel und
Abzeichen zu führen, im Unterschiede
von solchen, die, wie z. B. die Äbte
von Fulda,
[* 5] Corvei, Monte-Cassino, eigenen Diöcesen
mit voller bischöfl.
Gewalt vorstanden.
Vor der
Säkularisation im Anfang des 19. Jahrh. gab es in
Deutschland
[* 6] und der
Schweiz
[* 7] auch gefürstete Äbte
, z. B. zu Fulda,
Kempten,
[* 8] St.
Emmeran in
Regensburg,
[* 9] Einsiedeln, St.
Gallen. Solche
Abteien wurden daher
im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 als Fürstentümer betrachtet. (S.
Stift.)
Generalabt heißt der Abt
des Hauptklosters
einer
Kongregation des Benediktinerordens. Von den wirklichen (Regular-)Äbten
sind zu unterscheiden die
Säkular-, Kommendatar-
und
Laienäbte (s. diese
Artikel). – In manchen prot. Gebieten, z. B. Hannover
[* 10] und
Braunschweig,
[* 11] findet sich der
Name Abt
noch
als
Titel für Vorsteher von Anstalten, die in den
Gebäuden und aus den
Mitteln früherer Klöster hergestellt sind, auch als
bloßer kirchlicher Ehrentitel.