Abt
Abt (Franz) - Abtreibu

* 2
Seite 51.78.(von Abba, s. d.), ursprünglich ein Ehrenname von allgemeiner Bedeutung, der seit dem 5. und 6. Jahrh. den Klostervorstehern ausschließlich beigelegt und so zu deren Amtsnamen wurde. Die ¶
mehr
seit dem 10. Jahrh. neu begründeten Orden
[* 3] ersetzten ihn meistens durch andere Titel (Propst, Prior, Guardian, Superior, Rektor).
Die Äbte
wie andere Klostervorsteher werden meistens von den Mönchen des betreffenden Klosters, bei einigen neuern Orden von
dem Provinzialkapitel, bei den Jesuiten vom Generalkapitel, auf Lebenszeit oder (bei den Bettelorden) auf
bestimmte Jahre gewählt. Die Wahl bedarf der bischöfl., in exemten Klöstern (s. d.) der päpstl. Bestätigung; nach derselben
empfängt der lebenslänglich, öfters auch der auf Zeit Gewählte, der dem betreffenden Orden angehören, 25 Jahre alt und
Priester sein muß, vom Bischof die Benediktion (s. d.) und dabei die Amtsabzeichen: Stab,
[* 4] Ring, Mütze und
Handschuhe. Die auf diese Weise Eingesetzten haben das Recht, die niedern Weihen, gewisse Benediktionen und Dispensationen zu
erteilen. Die Rechte eines Pfarrers hat jeder in seinem Klostergebiete als einer besondern Parochie auszuüben. Während im
Mittelalter viele Klöster vom Bischofe unabhängig waren, stehen sie seit dem Tridentinischen Konzil grundsätzlich
unter bischöfl. Aufsicht.
Fulda (Stadt)

* 5
Fulda. Ihre Befugnis ist die Verwaltung des Klostervermögens, die Leitung des Klosters und die Disciplin über dessen Angehörige.
In wichtigen Angelegenheiten müssen sie den Rat, bei der Veräußerung von Klostergütern die Zustimmung der übrigen Mönche
des Klosters einholen. Sie gehören zu den Prälaten (s. d.) und haben den Rang
gleich nach den Bischöfen. Infulierte Äbte
(s. Inful) hatten nur das Recht, bischöfl. Titel und Abzeichen zu führen, im Unterschiede
von solchen, die, wie z. B. die Äbte
von Fulda,
[* 5] Corvei, Monte-Cassino, eigenen Diöcesen
mit voller bischöfl.
Gewalt vorstanden. Vor der Säkularisation im Anfang des 19. Jahrh. gab es in Deutschland
[* 6] und der Schweiz
[* 7] auch gefürstete Äbte
, z. B. zu Fulda, Kempten,
[* 8] St. Emmeran in Regensburg,
[* 9] Einsiedeln, St. Gallen. Solche Abteien wurden daher
im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 als Fürstentümer betrachtet. (S. Stift.) Generalabt heißt der Abt
des Hauptklosters
einer Kongregation des Benediktinerordens. Von den wirklichen (Regular-)Äbten
sind zu unterscheiden die Säkular-, Kommendatar-
und Laienäbte (s. diese Artikel). – In manchen prot. Gebieten, z. B. Hannover
[* 10] und Braunschweig,
[* 11] findet sich der Name Abt
noch
als Titel für Vorsteher von Anstalten, die in den Gebäuden und aus den Mitteln früherer Klöster hergestellt sind, auch als
bloßer kirchlicher Ehrentitel.