Abstrakt
(lat., «abgezogen») heißt
ein
Begriff, der durch abstrahieren gebildet, somit im Verhältnis zu seinem Objekt oder zu dem vollständigen
Begriff desselben
an
Inhalt ärmer ist, dasselbe nur in gewissen Bestimmtheiten auffaßt; ihm steht gegenüber der konkrete oder determinierte,
d. h. vollständig bestimmte
Begriff. Ein abstrakter
Begriff ist darum nicht in sich unbestimmt, vielmehr
setzt das Vermögen der
Abstraktion die größte Bestimmtheit in der
Auffassung der
einzelnen
Merkmale voraus, denn nur so ist
es möglich, ein Objekt ausschließlich unter einem der mancherlei
Gesichtspunkte, unter denen es sich erwägen läßt (in
einer bestimmten Hinsicht oder
Beziehung), aufzufassen, mit Absehung
(Abstraktion) von allen andern Eigentümlichkeiten
desselben.
Namentlich dem wissenschaftlichen
Denken ist die
Abstraktion ganz unentbehrlich, da seine Herrschaft über die Dinge darauf
gegründet ist. So beruht die Mathematik auf der
Abstraktion, vermöge deren man an den Dingen weiter nichts als ihre Größenbeziehungen
ins
Auge
[* 2] faßt, um deren Gesetzmäßigkeit zu erkennen; so untersucht die Mechanik die Objekte nur sofern
sie bewegliche
Massen sind u. s. f. In der
Grammatik heißen Abstrakta
die Bezeichnungen für Gedankendinge, insbesondere die
Namen der als Dinge betrachteten Eigenschaften, Vorgänge und Zustände, z. B.
Größe, Schuß, Ruhe.