Abstimmungstelegraphen,
Telegraphen, die in möglichst kurzer Zeit die Abstimmungen in Versammlungen, z. B. in Abgeordnetenhäusern, ermöglichen und eine zuverlässige Urkunde über jede Abstimmung liefern sollen. Fast ausschließlich sind elektrische Abstimmungstelegraphen zur Anwendung gekommen. Zuerst hat der Oberst Martin de Brettes 1849 der franz. Nationalversammlung den Plan zu einem Abstimmungstelegraphen vorgelegt. Der 1859 von Werner Siemens vorgeschlagene Abstimmungstelegraph sollte auf drei Zählwerken die Gesamtzahl der Abstimmenden, die Zahl der mit Ja und die Zahl der mit Nein Stimmenden angeben, wobei die Summe der beiden letzten Zahlen der ersten gleich sein müßte; zugleich aber sollte dieser Abstimmungstelegraph auch mit einem Papierbande neben dem Namen eines jeden Abstimmenden mit Ölfarbe deutlich Ja oder Nein vermerken. Dazu hatten alle Abstimmenden gleichzeitig bloß jeder seinen Kontakthebel auf Ja oder auf Nein zu stellen und darauf ein Diener etwa eine halbe Minute lang die Kurbel eines Magnetinduktors in Umdrehung zu versetzen. Seitdem sind bis in die jüngste Zeit noch eine Anzahl anderer Abstimmungstelegraphen aufgekommen.