Absolutōrium
(lat.), die in gehöriger Form und von der zuständigen Behörde nach vorausgegangener Prüfung ausgesprochene Befreiung von einer Verbindlichkeit, Verantwortung oder von einem Anspruch.
Absolutorium
29 Wörter, 250 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(lat.), die in gehöriger Form und von der zuständigen Behörde nach vorausgegangener Prüfung ausgesprochene Befreiung von einer Verbindlichkeit, Verantwortung oder von einem Anspruch.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(lat.), s. Absolution ^[= (lat.), in der Rechtssprache Lossprechung durch das Urteil des Richters (Absolutoria [sententia ...] (rechtlich).