(lat.), in Bayern
[* 3] eine auf einer Pfründe dinglich lastende Abgabe, welche freiresignierenden Beneficiaten für
die Lebensdauer bewilligt wird und in jährlichen Raten zu entrichten ist. Das Absent bewirkt eine Schmälerung
der Einkünfte des zeitigen Pfründeninhabers.- Absenz- oder Absentgelder sind Abgaben, welche nach kath. Kirchenrecht für
die Dispensation von der Residenzpflicht von solchen Geistlichen zu leisten sind, die gleichzeitig mehrere Pfründen haben.
Von beiden Abgaben finden sich nur noch ganz vereinzelte Überreste in Bayern. -