Absent
(lat.), in
Bayern
[* 2] eine auf einer Pfründe dinglich lastende
Abgabe, welche freiresignierenden
Beneficiaten für
die
Lebensdauer bewilligt wird und in jährlichen
Raten zu entrichten ist. Das Absent
bewirkt eine Schmälerung
der Einkünfte des zeitigen Pfründeninhabers.- Absenz- oder Absent
gelder sind
Abgaben, welche nach kath. Kirchenrecht für
die Dispensation von der Residenzpflicht von solchen Geistlichen zu leisten sind, die gleichzeitig mehrere Pfründen haben.
Von beiden
Abgaben finden sich nur noch ganz vereinzelte Überreste in
Bayern. -
Vgl. Permaneder, Kath.
Kirchenrecht (Landsh. 1846), I, S. 448; II, S. 557.