Absein
§. 1. Wenn I) etwas von dem Andern geschnitten, getrennt etc. worden, so heißt es, es ist ab, wie Holofernes Kopf, Jud. 15, 1.
§. 2. II) Heißt es so viel als entkräftet sein, keine Wirkung haben.
Denn wo die vom Gesetz Erben sind, so ist der Glaube nichts und die Verheißung ist ab, Röm. 4, 14.