Abschwören
,
im Civilprozeß die eidliche Erhärtung der Unwahrheit einer von der Gegenpartei aufgestellten Behauptung (s. Eid).
Abschwören
16 Wörter, 129 Zeichen
Abschwören,
im Civilprozeß die eidliche Erhärtung der Unwahrheit einer von der Gegenpartei aufgestellten Behauptung (s. Eid).