Abschuß.
Der Abschuß
des Wildes richtet sich nach dem
Geschlechtsverhältnis und der gesetzlich bestimmten
Schonzeit (s. d.).
Ersteres ist geregelt, wenn beim Edel- und Damwild auf einen mittlern Hirsch [* 2] etwa 10 Stück weibliches Wild, beim Rehwild auf einen Bock [* 3] 5 Rikken, beim Auerwild auf einen Hahn [* 4] 6, bei den Fasanen auf einen Hahn 10, beim Birkwild auf einen Hahn 3 Hennen kommen.
Die
Stärke
[* 5] des Abschuß
wird durch den stärkern Herbstwildstand geregelt.