Abschreibung
,
in der Buchhaltung die Verringerung des Soll eines Konto; dann die Berichtigung oder Ristornierung eines unrichtig eingetragenen Postens (vgl. Ristorno); ferner die im Verzeichnis des Inventars (s. d.) einer Unternehmung vorzunehmende Verminderung, welche im Kapitalwert durch Abnutzung oder auch durch allgemeine Entwertung eingetreten ist. Sie kommt namentlich bei solchen Betriebszweigen vor, in welchen große fixe Kapitalien in Form von Gebäuden, Maschinen etc. verwendet werden.
Die
Abnutzungen derselben gehören unter die
Kosten der
Produktion. Deshalb muß, wenn letztere eine nachhaltige sein soll,
jeweilig aus dem
Ertrag der
Unternehmung eine der Abschreibung
entsprechende
Summe zurückgelegt werden, um nach vollständiger
Abnutzung
die erforderlichen Erneuerungen vornehmen zu können
(Erneuerungsfonds). Deswegen nennt
man in übertragener
Bedeutung die Abschreibung
auch mitunter
Amortisation (s. d.). Von Wichtigkeit ist die Abschreibung
insbesondere
bei gesellschaftlichen Unternehmungsformen, überhaupt da, wo
Teilungen und Auseinandersetzungen in
Frage kommen.