Abschied
,
Braunschweig

* 5
Braunschweig. die Entlassung aus dem
Dienst oder
Amt und die Bescheinigung einer solchen Entlassung, z. B. bei
Militärs.
Im frühern
Deutschen
Reich bezeichnete man mit Abschied
die
Urkunde, in welcher die auf einem
Reichstag gefaßten Beschlüsse
zusammengestellt und verkündet wurden
(Reichsabschied, recessus imperii); eine Bezeichnung, welche sich daraus erklärt,
daß diese
Publikation jeweilig beim
Schluß des
Reichstags erfolgte. Seitdem der
Reichstag permanent in
Regensburg
[* 3] tagte, kam
diese Einrichtung in Wegfall; der letzte, sogen. jüngste
Reichsabschied datiert von 1654. Die beste chronologische Zusammenstellung
der deutschen
Reichsabschiede ist von
Senckenberg und Olenschlager
(Frankfurt
[* 4] a. M. 1747, 4 Bde.).
Die Einrichtung eines solchen Abschieds
ist auch in manchen deutschen Einzelstaaten adoptiert und bis auf die Gegenwart beibehalten
worden, wenigstens insofern, als am
Schluß der
Session des
Landtags ein
Landtagsabschied publiziert wird, welcher, wie z. B.
in
Braunschweig,
[* 5] eine Zusammenstellung der mit dem
Landtag vereinbarten (»verabschied
eten«)
Gesetze und
den Staatshaushaltsetat enthält. In
England vertritt das Parlamentsstatut, welches einen wörtlichen
Abdruck aller
Gesetze
und Beschlüsse, auch der
schon publizierten, in einer einzigen
Akte nochmals zusammenfaßt, die
Stelle eines Abschieds.
Endlich
bedeutet Abschied
auch s. v. w.
Abschoß.