Abortivkur
,
diejenige Art der Behandlung von
Krankheiten, wodurch diese schon im Anfang gewissermaßen
erstickt werden sollen. Die Absicht, durch eine Abortivkur
eine
Krankheit zu »koupieren« (abzuschneiden), wird heute immer seltener,
da die
Erfahrung gelehrt hat, daß die entzündlichen
Prozesse,
Lungenentzündung,
Typhus etc., sich durch gewaltsame
Eingriffe,
als große Blutentziehungen,
Erbrechen, starke Abführmittel, nicht nur nicht ersticken lassen, sondern dem Kranken durch
diese
Mittel nicht selten schwer geschadet wird. Auch Schleimhautentzündungen, wie
Tripper und
Blennorrhöe der
Bindehaut, lassen
sich durch starke Höllensteinätzungen nicht koupieren, sondern werden nur desto heftiger, so daß der
Versuch einer Abortivkur
nur
noch bei
Krankheiten Anwendung findet, für welche es spezifische
Heilmittel gibt, wie z. B.
Chinin bei
Wechselfiebern,
Quecksilber bei
Syphilis.