(franz., spr. -māng), die Vorausbezahlung auf
den
Genuß einer
Sache gegen Verringerung des gewöhnlichen
Preises, namentlich beim
Theater,
[* 2] bei
Konzerten, Schaustellungen,
bei Bücherverleihern, auch beim Mittagstisch. Abonnement suspendu (aufgehobenes Abonnement) tritt ein, wenn
die Theaterdirektion für einzelne
Fälle die
Abonnenten ihrer
Rechte für verlustig erklärt, wozu sie sich jedoch
vorher die Befugnis ausbedungen haben muß. - Bei der
Steuer in
Frankreich ist Abonnement s. v. w. Steuerabfindung, bei welcher der
Pflichtige eine Pauschalsumme statt der mit zu großen
Kosten oder Beschwerlichkeiten genau zu bemessenden
Steuer entrichtet.
(frz., spr. abonnmáng), abonnieren (frz.
abonner), Vertrag auf Abnahme einer Reihe gleichmäßiger oder einander ähnlicher Leistungen zu einem niedrigern,
in der Regel vorauszuzahlenden Gesamtpreise, wäbrend sonst die Leistungen einzeln zu einem höhern Einzelpreise gewährt
werden. Das Abonnement kommt namentlich beim Theater, bei Konzerten, Schaustellungen, auch beim Mittagstisch, Bücherleihen, bei Zeitungen
u. s. w. vor. Soll ausnahmsweise in einer Reihe von Leistungen, auf welche jemand gegen einen stehenden Partiepreis abonniert
bat, wegen besonderer Kosten oder aus besondern Gründen eine einzelne Leistung nicht zu dem Partiepreise
gewährt werden, so heißt es: das Abonnement ist aufgehoben (abonnement suspendu). ÜberAbonnementsbillets im Eisenbahnverkehr s.
Eisenbahntarife. Abonnent (frz. abonné) heißt derjenige, welcher abonniert.