Abonnement
(franz., spr. -māng), die Vorausbezahlung auf
den
Genuß einer
Sache gegen Verringerung des gewöhnlichen
Preises, namentlich beim
Theater,
[* 2] bei
Konzerten, Schaustellungen,
bei Bücherverleihern, auch beim Mittagstisch. Abonnement
suspendu (aufgehobenes Abonnement
) tritt ein, wenn
die Theaterdirektion für einzelne
Fälle die
Abonnenten ihrer
Rechte für verlustig erklärt, wozu sie sich jedoch
vorher die Befugnis ausbedungen haben muß. - Bei der
Steuer in
Frankreich ist Abonnement
s. v. w. Steuerabfindung, bei welcher der
Pflichtige eine Pauschalsumme statt der mit zu großen
Kosten oder Beschwerlichkeiten genau zu bemessenden
Steuer entrichtet.