Abnutzung
,
die Verschlechterung der
Sachen durch den
Gebrauch. Dieselbe ist teils durch die
Beschaffenheit der benutzten
Gegenstände, teils durch die Art des
Gebrauchs, teils durch die Einwirkung von
Naturkräften (z. B.
Atmosphärilien)
bedingt. Bei manchen
Gütern wird die Abnutzung
durch fortwährende Ausbesserung oder Auswechselung schadhafter Teile ausgeglichen
(Schienenwege); bei andern tritt dagegen früher oder später ein Zeitpunkt ein, wo sich eine völlige Erneuerung nötig
macht, für welchen
Fall der
Erneuerungsfonds gebildet wird. Um sich über den jeweiligen
Stand einer wirtschaftlichen
Unternehmung ein
Urteil bilden zu können, ist die Abnutzung
durch die
Abschreibung (s. d.) in Rechnung zu
ziehen. - Im Forstwesen versteht
man unter dem Abnutzung
ssatz das aus der
Forsteinrichtung hervorgehende
Maß für die jährliche Hiebsgröße der nächsten
Zeit. Je nachdem diese Hiebsgröße in
Flächenmaß oder in
Holzmasse ausgedrückt wird, unterscheidet
man
Flächen und Massenabnutzung
ssatz.