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bekannten Mängel zu rügen, nicht das Werk zu untersuchen.
Abnahme
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bekannten Mängel zu rügen, nicht das Werk zu untersuchen.
Abnahme,
im Bauwesen die Besitzergreifung der fertigen Bauwerke durch den Bauherrn.
Derselben hat eine umfassende Prüfung der verwendeten Materialien und Arbeiten voraus zu gehen.
Durch die Abnahme
erklärt sich der
Bauherr von dem ihm Gelieferten befriedigt
und zur
Zahlung des ausgemachten Kostenbetrages verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich vom Bauenden eine
Garantiezeit für die
Dauer seiner
Arbeit zugestanden worden ist.
Vielfach werden daher Sachverständige hinzugezogen.