Ablaßhahn
,
ein Hahn,
[* 2] der, gewöhnlich am tiefsten Punkte eines
Gefäßes angebracht, zum Entfernen einer darin enthaltenen
oder, wie bei Dampfcylindern u. a., sich darin ansammelnden Flüssigkeit dient. Im Kesselbau
heißt Ablaßhahn
oder
Abblasehahn der am tiefsten Punkte des
Kessels angebrachte Hahn, der zum teilweisen oder gänzlichen
Ablassen
(Abblasen bei noch vorhandenem Druck im
Kessel) des Kesselwassers benutzt wird.