Abkaufsgeld
,
s. Abstandsgeld.
Abkaufsgeld
3 Wörter, 30 Zeichen
Abkaufsgeld,
s. Abstandsgeld.
(Abkaufsgeld), die Summe, welche ein Kontrahent dem andern zahlt, um dadurch von seinen Verbindlichkeiten frei zu werden, z. B. der Grundbesitzer dem Pachter bei Aufkündigung vor abgelaufener Pachtzeit.