Abfertigungsschein,
die von einem Zoll oder Mautamt über richtige Anmeldung eingebrachter Waren und über Zahlung des Steuerbetrags ausgestellte Bescheinigung.
19 Wörter, 161 Zeichen
die von einem Zoll oder Mautamt über richtige Anmeldung eingebrachter Waren und über Zahlung des Steuerbetrags ausgestellte Bescheinigung.