Abfälle.
Die nutzbringende Verwendung der zahlreichen Arten von A., die beim Fabrik- und Gewerbebetriebe, sowie auch in der Hauswirtschaft entstehen und früher als nutzlos weggeworfen wurden, ist in der Neuzeit ein Gegenstand von größter Bedeutung geworden, da hierdurch Millionen von Werten neugeschaffen werden. Die einzelnen Arten von A. sind in diesem Buche unter den Namen der betreffenden Stoffe besprochen, so daß es genügt, hier nur eine Aufzählung derjenigen zu geben, welche man in Zollavisen, Einfuhr- und Ausfuhrlisten gewöhnlich unter diese Rubrik zu stellen pflegt.
Die meisten A. sind bei der Einfuhr in das Gebiet des deutschen Zollvereins zollfrei; dahin gehören A. von der
Eisen-Fabrikation
(Hammerschlag, Eisenfeilspäne) und vom verzinnten Eisenblech (Weißblech), von Glashütten, Scherbenglas, von der Wachsbereitung,
von
Salz- und Seifensiedereien (Mutterlaugen und Unterlaugen), von Gerbereien das Leimleder, Lederabfälle
und sonstiges
Leimgut, Blut, flüssiges und eingetrocknes (Anmerkung des Editors: richtig: eingetrocknetes), Tierflechsen,
Treber, Branntweinspülig, Spreu, Kleie, Steinkohlenasche,
Dünger, tierische und andere Düngemittel, ausgelaugte Asche,
Kalkäschen, Knochenschaum oder Zuckererde; künstliche Düngemittel und Düngesalze werden auf besondere Erlaubniß und
Düngesalz nur unter Kontrole der Verwendung zollfrei zugelassen; endlich Lumpen aller Art, ungebleichtes und gebleichtes
Halbzeug aus Lumpen oder anderen Materialien für die Papierfabrikation, Papierspäne,
Makulatur (beschriebene oder bedruckte),
alte Fischernetze, altes Tauwerk und alte Stricke, gezupfte
Charpie. Andere Abfälle
z. B. vom Stahl oder Stahlgegenständen
(Dreh- oder Hobelspänen, sogenanntes
Schrot) werden wie die Rohstoffe, von denen sie herstammen, verzollt. Bei der Ausfuhr
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waren Lumpen und ähnliche Abf. zur Papierfabrikation bis vor wenigen Jahren einem Zoll unterworfen. Der Wert der Ausfuhr
Deutschlands an Abfällen
aller Art wird für das Jahr 1879 auf: 31600000 Mark, der der Einfuhr auf: 51800000 Mark angegeben.
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