Abendschulen
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Schuleinrichtungen, welche schulpflichtigen Kindern, die den Tag über in Fabriken arbeiten müssen, den nötigen Elementarunterricht gewähren, oder jungen Leuten, die ihrer Schulpflicht genügt haben, Gelegenheit zur allgemeinen Fortbildung oder zur besondern Fachbildung bieten sollen. in ersterm Sinne sind zu verwerfen, da bei körperlicher und geistiger Erschöpfung nach der Tagesarbeit ein gedeihlicher Unterricht unmöglich ist. Sie sind in neuerer Zeit auch vielfach gesetzlich verboten, z. B. in Sachsen [* 2] durch das Volksschulwesen vom Durch die Novelle zur Reichsgewerbeordnung vom (§. 135, Absatz 2) sind sie als alleinige unterrichtliche Versorgung der Kinder ausgeschlossen, (über die Fortbildung nach der Schulzeit s. Fortbildungsschulen und Industrieschulen.)