Abendmahls
gemeinschaft.
Abendmahls
gemeinschaft besteht unter den christl.
Kirchengemeinschaften, die ihre Mitglieder gegenseitig zur Feier
des heiligen
Abendmahls zulassen;
so innerhalb der unierten Kirche zwischen Lutheranern und Reformierten.
Die strengen
Lutheraner
verweigern nicht bloß den
Reformierten, sondern auch den
Unierten die Abendmahls
gemeinschaft. Die röm.-katb. und die griech.-orient.
Kirche lassen
keine Abendmahls
gemeinschaft zu. Im Gegenteil wird die
Teilnahme an der Abendmahls
feier einer andern
Kirche als Bekenntnisakt,
also als thatsächlicher
Übertritt betrachtet.