Abendbörse.
Die eigentliche Börsenzeit fällt in die ersten Nachmittagsstunden.
Unter Abendbörse
versteht
man den nichtoffiziellen Börsenverkehr zur Abendzeit in besondern
Lokalen oder unter freiem Himmel
[* 2] (Boulevardverkehr).
Die
strengen Vorschriften der Börsenordnung finden auf die Abendbörse
keine Anwendung. (S.
Börse und Effektensocietät.)