Abegg
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Julius Friedrich Heinrich, namhafter Kriminalist, geb. zu Erlangen, [* 2] studierte daselbst, in Heidelberg [* 3] und Landshut, [* 4] widmete sich unter Wolfgang Puchta in Erlangen ein Jahr lang der juristischen Praxis und setzte darauf seine Studien in Berlin [* 5] fort. Im J. 1820 begann er in Königsberg [* 6] Vorlesungen, wurde dort 1821 außerordentlicher, 1824 ordentlicher Professor der Rechte und ging in gleicher Eigenschaft 1826 nach Breslau, [* 7] wo er starb. Seine Hauptschriften sind: »System der Kriminalrechtswissenschaft« (Königsb. 1826);
»Lehrbuch des Kriminalprozesses« (das. 1833);
»Die verschiedenen
Strafrechtstheorien« (Neust. abegg
O. 1835);
»Lehrbuch der Strafrechtswissenschaft« (das. 1836);
»Beiträge zur Strafprozeßgesetzgebung« (das. 1841).