Abd
ul
-Medschîd
, der 31.
Sultan der
Osmanen (1839-61), geb. folgte seinem
Vater
Mahmud II. in der
Regierung. Nach der durch den
Beistand der europ. Mächte erfolgten Demütigung
Mehemed
Alis von
Ägypten
[* 2] setzte Abd ul
-Medschîd
, für die abendländ. Kultur gewonnen, die von seinem
Vater begonnenen
Reformen fort. Auf den
Rat
Reschid Paschas erließ
er den berühmten Hattischerif von Gülhane, in dem zuerst allen türk. Staatsangehörigen
gleicher Schutz verheißen ward und Abd ul
-Medschîd
dem alten großherrl.
Recht willkürlicher Verfügung über Gut und Blut der Beamten entsagte. Anstatt persönlich in die Staatsangelegenheiten einzugreifen, führte er ein Großwesirregiment ein (s. Osmanisches Reich). [* 3] Nachdem 1843 die Beziehungen zu Mehemed Ali geordnet waren, trat eine lange Epoche der Ruhe ein, bis 1853 der Orientkrieg (s. d.) ausbrach. Der Frieden von Paris [* 4] der den Christen nicht genügte und die Mohammedaner erbitterte, wirkte unheilvoll auf die innern türk. Zustände; es kam zu Aufständen und Christenmorden.
Dieser
Umschlag machte sich auch bei Abd
ul-Medschîd
geltend. Während früher seine Regierung auf dem Gebiete des
Heerwesens, der Provinzialorganisation,
der Rechtspflege große Fortschritte aufzuweisen hatte, wurden jetzt die
Staatseinnahmen verschleudert,
so daß die Schuldenlast erschreckend zunahm. 1858 mußte sich die großherrl. Schatulle bankrott erklären. der völlig
in
Indolenz und schlaffe
Sinnlichkeit verfiel, starb Ihm folgte sein
Bruder
Abd ul-Asis (s. d. und
Osmanisches Reich).