Abdankung
(Abdikation, Thronentsagung), freiwilliger Verzicht eines Souveräns auf die Regierung.
Die Abdankung
steht in der freien
Entschließung des
Regenten;
eine Zustimmung der Agnaten oder der Stände ist nicht erforderlich.
Durch die Abdankung
wird die
Thronfolge
in ebenderselben
Weise wie bei dem
Tode des Monarchen eröffnet, indem der nächste Successionsberechtigte zur
Nachfolge berufen wird.
Der Abdankende behält regelmäßig den bisherigen Titel bei.
Eine
Zurücknahme der Abdankung
, welche regelmäßig
in einer besondern
Urkunde (Abdikationsurkunde) erklärt wird, ist nicht zulässig.