Abbinden
,
[* 2] chirurg.
Operation, wodurch Weichgebilde, z. B.
Polypen des
Rachens,
Ohrs und der
Nase
[* 3] und
andre kleine
Gewächse, auf unblutige
Weise entfernt werden. Man legt einen starken
Faden
[* 4] aus
Seide
[* 5] oder
Hanf um die
Basis oder
den Stiel des zu entfernenden Gebildes und zieht die
Schlinge fest zu. Hierbei wird der Stiel der Geschwulst entweder sofort
abgeschnürt, oder die in ihm enthaltenen
Blutgefäße werden so stark zusammengedrückt, daß sie abstirbt
und nach einigen
Tagen als trockner brauner
Schorf losgestoßen wird.
Größere, mit breiter
Basis aufsitzende oder schwer zugängliche
Aftergebilde werden nicht abgebunden, sondern mittels eines Schlingenschnürers (Ekraseurs,
s. d.)
abgequetscht; vgl. auch
Galvanokaustik. - In der
Technik heißt Abbinden
(Abpinnen) mit dem Abbindhammer
Figuren
aus
Blech treiben.