Abberufung
,
die Zurückberufung eines Bevollmächtigten von seiten seines Auftraggebers.
Eine solche,
an einen
Gesandten gerichtet, beendigt die Gesandtschaft
an und für sich noch nicht, sondern es muß zuvor der
Regierung,
bei welcher der
Gesandte akkreditiert ist, das Abberufungs-
(Rappell-) Schreiben übergeben oder ihr die Abberufung
sonst in amtlicher
Weise mitgeteilt werden.
Die Abberufung
eines
Gesandten bedeutet den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen
den betreffenden Mächten und ist in der
Regel das
Anzeichen des unmittelbar bevorstehenden
Kriegs zwischen denselben.