Zwischenakt
,
s. Akt.
Zwischenakt
3 Wörter, 21 Zeichen
Zwischenakt,
s. Akt.
(lat.), im allgemeinen s. v. w. Handlung, Verrichtung, z. B. feierlicher der Gerechtigkeit; insbesondere im Drama ein Hauptabschnitt der Handlung, dessen Schluß durch das Fallen [* 4] des Vorhangs bezeichnet wird. Insofern jede dramatische Handlung in drei Unterabteilungen: Auseinandersetzung oder Exposition, die Spitze oder die Höhe der Verwickelung und die Lösung oder Katastrophe, zerfällt, wäre die Einteilung in drei Akte die naturgemäßeste. Da indes die Entwickelung im Verhältnis zur Exposition und Katastrophe bei weitem der reichhaltigere Teil ist und sich meist nicht in Einen Akt ¶
zusammendrängen läßt, so zerfällt dieselbe in den größern Stücken in der Regel wieder in drei Teile, so daß das Ganze aus fünf Akten besteht. Schon die Komödien der römischen Dieter Plautus und Terenz haben alle fünf Akte. Einfache, wenig verwickelte Handlungen lassen sich begreiflicherweise auch in einem oder zwei Akten bequem durchführen. Am Schluß eines Aktes tritt ein Stillstand ein, Zwischenakt genannt, der dem Zuschauer Zeit gönnen soll, des empfangenen Eindrucks sich recht bewußt zu werden und sich auf das Folgende in die rechte Stimmung zu versetzen.
Abgesehen hiervon, machen in größern Dramen auch äußere Umstände, wie neue Szenierung u. dgl., das Eintreten solcher Ruhepunkte nötig. Der ganz unpassende Name Zwischenakt rührt wahrscheinlich davon her, daß früher, namentlich in den englischen Volkstheatern, in den Pausen von andern Schauspielern kleine Zwischenstücke oder Tänze aufgeführt wurden, an deren Stelle später im modernen Theater [* 6] musikalische Produktionen traten. Übrigens ist es eine Hauptforderung der Dramatik, daß die Akte nicht nach Willkür oder lediglich in Berücksichtigung jener Äußerlichkeiten gemacht, sondern durch innere Notwendigkeit geboten seien.
Jeder einzelne Akt soll für sich eine Art Ganzes bilden, zugleich aber auch wieder ein Glied, [* 7] das erst in Verbindung mit andern Gliedern, d. h. mit den übrigen Akten, einen lebendigen Organismus ausmacht. Wiewohl also jeder Akt schon an und für sich dem Zuschauer eine gewisse Befriedigung gewähren soll, so darf er doch die Spannung desselben auf die weitere Entwickelung nicht schwächen, sondern soll sie vielmehr noch steigern. Mehr als fünf Akte kommen selten vor und lassen sich, als mit der dramatischen Einheit unvereinbar, schwerlich auf Grund innerer und organischer Verhältnisse rechtfertigen.
Wenn der Stoff von solchem Umfang ist, daß ihn der Dichter in fünf Akten nicht unterbringen zu können meint, so hängt er ein Vor- oder Nachspiel an. In vier Akte läßt sich ein dramatischer Stoff naturgemäß und mit innerer Notwendigkeit nicht wohl zerlegen, wiewohl es gerade in neuerer Zeit öfters geschieht; dagegen ist das einaktige Lustspiel eine Gattung des Dramas, welche sich für beschränktere Stoffe trefflich eignet. In ältern deutschen Stücken ist der Ausdruck Akt wörtlich durch Handlung wiedergegeben; in andern findet man Aufzug, [* 8] vom Aufziehen des Vorhangs beim Beginn jedes Aktes hergenommen. - In der bildenden Kunst versteht man unter Akt sowohl die Stellung, in welche man ein lebendes Modell bringt, um Studien danach zu machen, als auch die nach demselben gefertigte Zeichnung. Solcher Studien, die als Vorbereitungen für größere Kompositionen angefertigt sind, besitzen wir noch eine große Anzahl von der Hand [* 9] berühmter Meister (Dürer, Raffael, Michelangelo u. a.).