Zwölf
Tafeln
(Duodecim tabulae), die zwölf Tafeln
, auf welchen das
römische Recht
(Lex duodecim tabularum,
Lex decemviralis, Zwölf
tafelgesetz) seit 450
v. Chr. aufgezeichnet war. Den ersten
Anlaß zu dieser Aufzeichnung gab der
Tribun
Gajus Terentilius Arsa 462 durch den
Antrag, daß für die Amtsgewalt der
Konsuln bestimmte
Gesetze aufgeschrieben werden sollten.
Die
Patrizier setzten dem
Antrag lange den hartnäckigsten
Widerstand entgegen, und erst 454 kam eine Einigung
dahin zu stande, daß zunächst eine Gesandtschaft nach
Athen
[* 2] geschickt werden sollte, um die dortigen
Gesetze kennen zu lernen,
und daß nach deren Rückkehr zehn
Männer
(Dezemvirn, decemviri) eingesetzt werden sollten, nicht um bloß für die
Konsuln,
sondern um für das gesamte
Recht die
Gesetze aufzuzeichnen. So wurden zuerst für 451 statt aller andern
Magistrate zehn
Männer gewählt, welche zehn
Gesetztafeln zu stande brachten, und da hiermit das Werk noch nicht vollendet
war, so wurden für 450 die zweiten
Dezemvirn ernannt, welche noch zwei Tafeln
hinzufügten, übrigens ihr
Amt widerrechtlich
über das ihnen zustehende Jahr ausdehnten, so daß sie nur durch einen
Aufstand der
Plebejer zur Niederlegung
gebracht werden konnten. So entstanden die Zwölf
tafelgesetze, welche auf ehernen Tafeln
eingegraben und auf dem
Forum
[* 3] ausgestellt
wurden.
Sie galten für die Quelle [* 4] alles Rechts, sowohl des Zivilrechts und Zivilverfahrens als des öffentlichen und Sakralrechts, und wurden von den angesehensten Rechtsgelehrten kommentiert, wie von S. Älius Catus, Antistius Labeo, Servius Sulpicius, Gajus u. a.; ihr Vorhandensein wird bis ins 2. Jahrh. n. Chr. erwähnt. Gleichwohl sind nur wenige bedeutendere Bruchstücke bei den Schriftstellern erhalten. Dieselben sind gesammelt und erläutert von Dirksen (Leipz. 1824), R. Schöll (das. 1866) und M. Voigt (das. 1884, 2 Bde.). ¶