Zinsrechnung
(Interessenrechnung), die Berechnung einer der Größen, welche bei Verzinsung eines Kapitals in Betracht kommen, aus den übrigen. Diese Größen sind: das zinsentragende oder reine Kapital c, der Zinsfuß, die Zeit, die Zinsen z und das um die Zinsen vermehrte Kapital C. Der Zinsfuß wird fast immer in Prozenten ausgedrückt, d. h. man gibt die Zinsen p an, welche das Kapital 100 in der Zeiteinheit trägt. Als solche dient bei Angabe des Zinsfußes gewöhnlich das Jahr, seltener der Monat.
Geschichtskarten von D

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Deutschland.Übrigens drückt man die Zeit in Jahren, Monaten und Tagen aus, wobei das Jahr zu 12 Monaten und gewöhnlich der Monat zu 30 Tagen, also das Jahr zu 360 Tagen, gerechnet wird. Letzteres geschieht in Deutschland [* 2] auch meist dann noch, wenn man jeden Monat zu so viel Tagen rechnet, als er hat. In Großbritannien [* 3] und seinen Kolonien sowie in den Vereinigten Staaten [* 4] wird aber das Jahr zu 365 Tagen gerechnet. Bei Zählung der Tage wird der Verfalltag der Zinsen gewöhnlich nicht mit gerechnet, vom 1.-12. Aug. sind also 11 Tage; nur an einzelnen Handelsplätzen (Leipzig, [* 5] Hamburg) [* 6] wird dieser Tag mit gezählt bei Verzinsung von Wertpapieren, so daß vom 1.-12. Aug. 12 Tage sind. Die Zinsen sind entweder einfache, die nicht selbst wieder verzinst werden, oder zusammengesetzte oder Zinseszinsen, welche nach Ablauf [* 7] einer bestimmten Zeit, gewöhnlich eines ganzen oder halben Jahrs, zum Kapital geschlagen und dann mit diesem verzinst werden. I. Die einfachen Zinsen des Kapitals c zu p Proz. (jährlich) betragen in n Jahren