Windscheid
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Bernhard Joseph Hubert, ausgezeichneter Pandektist, geb. zu Düsseldorf, [* 2] studierte in Bonn [* 3] und Berlin [* 4] die Rechte, promovierte 1838 in Bonn und habilitierte sich 1840 daselbst als Privatdozent. 1847 zum außerordentlichen Professor ernannt, ging er noch in demselben Jahr als ordentlicher Professor der Rechte nach Basel, [* 5] 1852 in gleicher Eigenschaft nach Greifswald, [* 6] 1857 nach München, [* 7] 1871 nach Heidelberg, [* 8] 1874 nach Leipzig. [* 9] Sein Hauptwerk ist das »Lehrbuch des Pandektenrechts« (Düsseld. 1862-70, 3 Bde.; 6. Aufl., Frankf. a. M. 1887; Repertorium dazu, 2. Aufl. 1882). Außerdem schrieb er: »Zur Lehre [* 10] des Code Napoléon von der Ungültigkeit der Rechtsgeschäfte« (Düsseld. 1846);
»Die Lehre des römischen Rechts von der Voraussetzung« (das. 1850);
»Die Actio des römischen Zivilrechts« (das. 1856) und »Die Actio. Abwehr gegen Th. Muther« (das. 1857);
»Wille und Willenserklärung« (Leipz. 1878);
»Zwei Fragen aus der Lehre von der Verpflichtung wegen ungerechtfertigter Bereicherung« (das. 1878);