Wildgärten
(Wildparke, Tiergärten), Waldteile, die durch eine
Mauer, einen
Zaun oder ein genügend starkes
Gatter abgeschlossen
sind, und in welchen unter Hintansetzung der forstwirtschaftlichen Bodenbenutzung
Wild verschiedener Art gezogen und unterhalten
wird. Auf einer
Fläche von
ca. 250
Hektar kann
man in einem Wildgarten
ca. 60
Stück
Rotwild oder 90
Stück
Damwild oder 120
Stück Rehwild, daneben noch 100
Hasen unterhalten, wenn in demselben der
Boden frisch ist und durch seine
Grasproduktion dem
Wild genügende Äsung darbietet, auch für ausreichende Winterfütterung gesorgt wird und es nicht an
Wasser fehlt. In Wildgärten
von der angegebenen
Größe kann man jährlich auf einen Abschuß rechnen von 15
Stück
Rotwild oder 30
Stück Damwild oder 50
Stück Rehwild, daneben 150
Hasen.
Saugärten können bei weitem kleiner, müssen aber mit Mauern oder Plankenzäunen umgeben sein, damit sich die Sauen nicht unter der Umwehrung durchbrechen, es genügen allenfalls schon 10-15 Hektar, um 60-80 Stück Schwarzwild zu unterhalten und jährlich 30-40 Stück abzuschießen. Am besten hält sich Damwild und Schwarzwild; Rot- und Rehwild wird gering und geht zurück, wenn der Tiergarten nicht von erheblicher Größe ist und viel Abwechselung in Bezug auf die Äsung bietet.
Überhaupt wird alles
Wild in kleinen Wildgärten
bald zahm, ist folglich leicht zu erlegen und gewährt deshalb
die
Jagd darauf wenig
Vergnügen. Die Bewirtschaftung der Wildgärten
ist durch den
Zweck, welchen man bei Unterhaltung derselben verfolgt,
bedingt. Man legt auf geeigneten
Stellen jährlich Ackerflächen an, die mit
Lupinen,
Hafer,
[* 3]
Roggen,
Kartoffeln bestellt werden,
füttert das
Wild im
Winter mit
Hafer,
Heu,
Eicheln,
Kartoffeln, legt Wildwiesen,
Salzlecken und
Suhlen (s. d.)
an, erzieht geschlossene Dickungen, namentlich von
Nadelhölzern, bewirtschaftet die ältern Bestände plenterwaldartig, indem
man nur einzelne, meist die abständigen
Stämme herausnimmt und die
Lücken später wieder auspflanzt, bevorzugt endlich diejenigen
Holzarten, welche dem
Wild besonders angenehm sind
(Eichen,
Kastanien,
Buchen wegen der
Mast, Wildobstbäume,
Aspen,
Eschen etc.). Da das
Wild die
Kulturen nicht aufkommen lassen würde, so müssen dieselben bis etwa zum 15. Lebensjahr
eingegattert werden. Um hierdurch dem
Wild nicht zu viel Äsungsfläche zu entziehen, können die
Anlagen immer nur auf kleinern
Flächen ausgeführt werden. Bei der Auspflanzung kleinerer
Lücken verwendet man starke (3-4 m hohe)
Heister,
welche man mit
Pfählen und Dornreisig umgibt, um sie gegen
Beschädigungen zu schützen.
Vgl. Gödde, Der Wildpark (Leipz. 1881);
v. Dombrowski, Der Wildpark (Wien [* 4] 1885).