Weidmannss
prache,
die
Sprache
[* 2] der Weidmänner
(Jäger), begreift die besondern Benennungen und Bezeichnungen, welche
schon seit alters her bei der Jägerei üblich sind und die nach und nach sich ausbildeten, als diese zur
Kunst wurde und
zunftartig erlernt werden mußte. Verstöße gegen Weidmannss
prache und Weidmannsgebrauch wurden
früher streng geahndet, der
Delinquent wurde über den erlegten
Hirsch
[* 3] gestreckt und erhielt
vor der versammelten Jägerei
drei
Schläge
(Pfunde) mit dem
Weidmesser, wobei diese beim ersten
Schlag rief:
»Ho ho, das ist für meine gnädige Herrschaft«,
beim zweiten
»Ho ho, das ist vor
Ritter und
Knecht«, beim dritten
»Ho ho, das ist das edle
Jägerrecht«. Die
Jägerei lüftete dabei die
Hirschfänger, und der Schuldige mußte sich für die
Strafe schließlich noch bedanken (vgl.
Hirsch,
S. 564).
Vgl.
Kehrein,
Wörterbuch der Weidmannss
prache (Wiesb. 1871), und die Litteratur bei
Jagd.