Wehenpulver
,
Mittel zur Beförderung der Geburtswehen, besteht aus Mutterkorn oder dessen wirksamem Bestandteil (Ergotin).
Wehenpulver
dürfen gesetzlich nur vom
Arzt verordnet werden, da ihre Anwendung zur unrechten Zeit (vor
Eröffnung der weichen
Geburtswege) sehr üble
Folgen, namentlich
Krampfwehen (s. d.), nach sich ziehen kann.
Ist die
Entbindung vollendet, so befördert
ein Wehenpulver
die erwünschte Zusammenziehung der
Gebärmutter,
[* 2] wodurch die
Blutung gestillt wird.