Wakuf
(Vakuf, Vakf, Plur.
Evkaf), in der Türkei
[* 2] das
Gut der
Moscheen und milden
Stiftungen, insbesondere eine gewisse
Art des Privateigentums, das an diese
Stifter geknüpft ist. Die von den osmanischen Eroberern den
Moscheen als
Dotation übergebenen
Ländereien bilden die eine
Klasse des Wakuf
, zu der sich allmählich eine zweite gesellte, welche aus den
Schenkungen und Vermächtnissen entstand, die den
Moscheen zur Unterhaltung der mit ihnen verbundenen Wohlthätigkeitsanstalten
gemacht wurden und zum Unterschied von den erstern »öffentliche Wakufs«
genannt werden.
Der Umstand, daß die Moscheengüter abgabenfrei, vor jeder
Konfiskation gesichert und überhaupt unantastbar
waren, führte endlich zur Begründung einer dritten Art von Wakuf
, indem Privateigentümer ihr
Gut, um es vor räuberischen
Beamten und
Konfiskationen zu schützen, den
Moscheen und
Stiftungen in der
Weise zedierten, daß
sie der
Moschee 10-15 Proz. des
Taxwertes ihres
Gutes und außerdem einen jährlichen geringen
Zins zahlten, aber als eine Art Benefizium
alle sonstigen Einkünfte aus dem
Grundstück behielten und dasselbe sogar unter bestimmten
Formen verkaufen oder vererben
konnten.
Ehliat-Wakufs
sind solche
Güter, welche den
Moscheen auf
Leibrenten verschrieben oder dem
Klerus verpfändet sind. Von den Einkünften
solcher Ehliat-Wakufs
kann ein geringer Teil an erbliche Nachkommen
übertragen werden, nach dem Aussterben
der direkten Nachkommen gehen jedoch die
Güter ganz und gar in das
Eigentum der
Moscheen über.
Hat aber ein Güterbesitzer
sein
Gut gegen ein
Darlehen der
Moschee oder zur Bezahlung der
Schulden verpfändet, so tritt die
Moschee sogleich nach dem
Tode
des Besitzers das volle
¶
mehr
Eigentum des Gutes an, ohne daß die Erben des Besitzers etwas beanspruchen können. Diese letztern Wakufs
vermehrten den Grundbesitz
der Moscheen und Stiftungen ins Ungeheure, da das türkische Erbrecht nur den Sohn als direkten Erben des Vaters zuläßt, so
daß allmählich alle diese Güter wirkliches Eigentum der Stiftungen wurden. Die Moscheengüter umfassen
in der Türkei drei Viertel des ganzen Grund und Bodens, denen der Staat keine Steuern auflegen darf, und das Bestreben der Reformpartei
ist daher seit langem dahin gerichtet, diese »Wakufs
des Herkommens« (aadet)
zu beseitigen. Wakuf-
oder Evkaf-Naziri, der Minister, richtiger Verwalter, der frommen Stiftungen.