Wache
(Wacht), eine Abteilung von
Soldaten, Polizeimannschaften, welche in Ortschaften (Garnisonwachtdienst) oder im
Feld (s.
Sicherheitsdienst) an einem bestimmten
Platz in Bereitschaft gehalten wird, entweder der Sicherheit wegen, zum
Schutz
öffentlicher Gebäude,
Magazine,
Kassen etc., oder zu
Ehren fürstlicher
Personen und höherer Befehlshaber
(Ehrenwachen). Die Wache
enthält für jeden auszustellenden
Posten meist je drei, für
Posten, die bloß bei
Nacht stehen, zwei
Mann, welche gewöhnlich alle zwei
Stunden abgelöst werden.
Größere
Garnisonen haben in der
Regel eine
Hauptwache unter dem Befehl eines
Offiziers, von welcher aus der Garnisonwachtdienst
geregelt wird, und wo die Meldungen aller Wachen
gesammelt werden.
Ronden visitieren die Wachen
vor und
nach
Mitternacht. In der
Nähe des Feindes erfordert die
Sicherung oder
Absperrung eines
Lagers oder
Biwaks besondere Außenwachen
,
außerdem erhält jedes
Biwak eine Innenwache
(bei der
Infanterie
Fahnenwache, bei der
Kavallerie Standartenwache
, bei der
Artillerie
Parkwache
), von welchen die
Posten ausgestellt werden. Im
Rücken von
Hütten- oder Barackenlagern wurden in der
Regel noch
Brandwachen
ausgestellt. Berittene
Truppen haben in der
Garnison wie im
Feld besondere Stallwachen
zur Beaufsichtigung der
Pferde.
[* 2] Auf
Schiffen
nennt man Wache
die
Mannschaft, welche auf dem
Verdeck bleibt und den
Dienst verrichtet, während die andre
ausruht. Die
Ablösung erfolgt alle vier
Stunden.