Vorbehalt
,
im allgemeinen so viel wie
Reservation (s. d.). Im franz.
Recht gehören Vorbehalt
(réserve)
¶
mehr
und andererseits die disponible Quote (portion. quotité disponible) der im Anschluß an das droit coutumier (réserve des
quatre-quints) zur Entwicklung gekommenen Lehre
[* 3] von dem Pflichtteil (s. d.) an. Disponible Quote ist derjenige Teil des Vermögens
einer Person, über welchen letztere durch freigebige Verfügungen unter Lebenden oder von Todes wegen frei verfügen
kann; sie umfaßt das ganze Vermögen, wenn weder Nachkommen noch Ascendenten vorhanden sind, sie beträgt die Hälfte des
Vermögens, wenn ein Kind, ein Drittel, wenn zwei Kinder, ein Viertel, wenn drei oder mehr Kinder, die Hälfte, wenn gar keine
Kinder, aber Ascendenten beider Linien, drei Viertel, wenn Ascendenten nur einer Linie vorhanden sind. Der
Vermögensteil, welchen hiernach der Erblasser den Nachkommen oder Ascendenten (Vorbehaltserben) hinterlassen muß, bildet deren
Vorbehalt
, dessen Verletzung gegen die vom Erblasser Bedachten mit der Reduktionsklage und gegen die Drittbesitzer von Liegenschaften
mit der Bindikation verfolgt wird.